Fachhochschulreife & Studium
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife kann gleichzeitig mit der bestandenen Berufsabschlußprüfung erworben werden. Voraussetzung hier ist ein zusätzlicher Berufsschulbesuch von 80 Unterrichtsstunden jährlich, in denen der relevante Prüfungsstoff vermittelt wird. Zudem muss eine entsprechende Fachhochschulreifeprüfung (schriftlich/mündlich) bestanden werden. Geregelt ist dies in § 10 Anlage A APO-BK; §§ 6-12 Anlage C APO-BK.
Das Angebot besteht nicht an allen Berufskollegs.
Studium
Seit März 2010 eröffnet die abgeschlossene Berufssausbildung den Weg zur Hochschule in NRW aber auch ohne (Fach)abitur. Wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügt, kann ohne weitere Eingangstests einen ausbildungsnahen Studiengang an einer Fachhochschule in NRW aufnehmen.
Beispiel: | abgeschlossene Ausbildung: | Industriekaufmann |
mögliches FH-Studium: | B.A. Business Administration |
Darüber hinaus kann jeder beliebige Studiengang an einer Hochschule in NRW studiert werden, wenn ein entsprechender Eingangstest bestanden wird.
Weitere Infos unter: Innovation Nordrhein-Westfalen.